§ 1 - Teilnahme
Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Teilnehmer, die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen, werden gebeten dies der Musikschule mitzuteilen.
§ 2
Der Vertrag beinhaltet eine unverbindliche Probezeit von 4 Unterrichtseinheiten zum Monatspreis. Sollte nach der Probezeit keine Abmeldung folgen, ist der Unterrichtsvertrag verbindlich.
§ 3
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag der in 12 Monatsraten gezahlt wird.
§ 4 - Unterrichtsbeiträge (siehe Preisliste)
1. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift
zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
2. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden 5,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet.
3. Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
§ 5 - Unterrichtsfreie Zeiten
Die Betriebsferien richten sich nach den Schulferien in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen kein Unterricht statt.
§ 6 - Kündigung
1. Die Kündigungsfrist beträgt 3 volle Kalendermonate und muss schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
2. Bei Verträgen für außer Haus-Unterricht in Kindergärten/ -tagesstätten oder Schulen endet der Vertrag nicht automatisch z.B. wegen Einschulung oder Schulwechsel. Anschlussangebote sind in unser Musikschule verfügbar.
§ 7 - Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 8 - Haftung und Hausordnung
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
§ 9
Die Musikschule verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit den überlassenen persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzge-
setzes.